Frankfurt/Main (AP) Die Häufung von Datenschutzaffären in den Betrieben
rufen die Gewerkschaften auf den Plan: Sowohl der DGB als auch ver.di-Chef
Frank Bsirske forderten am Osterwochenende gesetzliche Initiativen zum
wirksamen Schutz der Arbeitnehmer vor Datenmissbrauch. Der Vizepräsident
des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, forderte aber auch die
Bürger selbst auf, sorgfältiger mit ihren persönlichen Daten umzugehen. Die
Menschen müssten «sensibler werden und sich selbst schützen», sagte
Voßkuhle in einem Interview der Online-Ausgabe des «Hamburger Abendblatts».
Wer mit Kreditkarten oder Kundenkarten bezahle, müsse sich im Klaren sein,
dass Daten übertragen und Informationen gespeichert würden. Und wer seine
persönlichen Daten bereitwillig in Internet-Chatrooms hinterlasse, müsse
damit rechnen, dass sie vielfach weiterverbreitet würden. Unternehmen seien
inzwischen in der Lage, Bewegungs- und Persönlichkeitsbilder ihrer Kunden
zu erstellen.Voßkuhle, der nächstes Jahr Hans-Jürgen Papier als Präsident
des Bundesverfassungsgerichts ablöst, sieht im Datenmissbrauch auch eine
Herausforderung für den Gesetzgeber: «Neue technische Möglichkeiten bieten
immer auch neue Möglichkeiten des Schutzes.» Als Beispiel nannte er das
Unterdrücken von Telefonnummern: «Auf diesem Weg müssen wir weitergehen.
Auch der Gesetzgeber ist gefordert.»Der Deutsche Gewerkschaftsbund und die
Dienstleistungsgewerkschaft ver.di dringen auf die schnelle Verabschiedung
eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes. «Es ist notwendig, den
Unternehmensvorständen, die offenbar an Allmachtsfantasien leiden, ein
Gegengewicht entgegenzusetzen», sagte ver.di-Chef Bsirske der
Nachrichtenagentur AP. Er könne nicht ausschließen, dass es derartige
Praktiken des Datenmissbrauchs wie bei Lidl, der Bahn oder der Telekom auch
in anderen Unternehmen gebe.Höhere Strafen verlangtDie Strafen im Fall von
Verstößen gegen ein entsprechendes Gesetz müssten höher sein als jetzt.
«Darüber hinaus muss darin die Möglichkeit geregelt sein, dass ein
Arbeitnehmer Rechtsbrüche im eigenen Unternehmen anzeigen darf, ohne dabei
seinen Arbeitsplatz aufs Spiel zu setzen», schlug der Gewerkschafter vor.
Im vergangenen Jahr habe die Zahl der Missbrauchsfälle mit
Arbeitnehmerdaten erheblich zugenommen, beklagte Bsirske.Auch die
stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock drang auf einen besseren
gesetzlichen Schutz der Beschäftigten vor Spitzeleien ihrer Arbeitgeber.
Noch vor der Bundestagswahl müsse endlich ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz
auf den Weg gebracht werden, sagte sie der Zeitschrift «Super Illu». In dem
Gesetz müsse «die gezielte Beobachtung und Überwachung von Beschäftigten am
Arbeitsplatz, aber auch im privaten Umfeld ausdrücklich verboten werden»,
forderte die auch dem CDU-Bundesvorstand angehörende Gewerkschafterin.
Außerdem verlangte sie schärfere Strafen für Unternehmen und Schmerzensgeld
für bespitzelte Beschäftigte.Nach einem Bericht der «Thüringer Allgemeinen»
Zeitung haben die Behörden 2008 sehr viel mehr Kontodaten von
Hartz-IV-Empfängern abgefragt als im Vorjahr. Danach stieg die Zahl von 309
auf 2.109. Angefordert worden seien die Daten von Sozialbehörden wie
Jobcentern, Sozialämtern, Bafög- und Wohngeldstellen. Zuständig für das
Kontenabrufverfahren ist das Bundeszentralamt für Steuern. Von einer Bank
können etwa Kontonummer, Namen und Geburtsdaten der Inhaber verlangt
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Monday, April 13, 2009
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